- Wie werde ich Mitglied im Verein?
- Wie teuer ist der Beitrag?
- Bis wann muss ich bezahlt haben?
- Mahnungen und Säumnisgebühr – was ist zu beachten?
- Ruhende Mitgliedschaft – welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Wie kündige ich fristgerecht die Mitgliedschaft?
Wie kann ich Mitglied des SC Eintracht Berlin werden?
Erneuerte Beitrittserklärung 2021 als PDF
Ausfüllen – Unterschreiben – Einschicken – Freuen!
An: oder
Sportclub Eintracht Berlin e.V.
Eisenacher Str. 125
12685 Berlin
Beiträge der Abteilung Volleyball
Gruppe | Pro Monat | Pro Halbjahr | Pro Jahr |
Minis | 10,00 € | 60,00 € | 120,00 € |
Kinder/Jugendliche (ausschließlich im Jugendwettkampfbereich) |
15,00 € | 90,00 € | 180,00 € |
Jugendliche (Jugend- und Erwachsenenwettkampfbereich) |
18,00 € | 108,00 € | 216,00 € |
Erwachsene Wettkampf | 15,00 € | 90,00 € | 180,00 € |
Erwachsene Freizeit | 10,00 € | 60,00 € | 120,00 € |
Aufnahmegebühr | 20,00 € | ||
Säumnisgebühr | 25,00 € |
Wann und wie muss der Beitrag bezahlt werden?
Stichtage sind immer der 01.01. und 01.07. für die Zahlungen eines Halbjahresbetrag oder eines Jahresbetrags.
Ihr habt zwei Wochen Zeit, den Vereinsbeitrag zu überweisen, also bis spät. 15.1. bzw. 15.7.
Säumisgebühr
Spätestens am 28.2. bzw. 31.8. wird bei überfälligen Beiträgen leider eine Säumnisgebühr in Höhe von 25,00 EUR fällig. Vorherige Absprachen dazu sind möglich, wendet euch bitte an André Mieswa, E-Mail:
Kontoverbindung Sportclub Eintracht Berlin e. V.
Kontoverbindung des Sportclub Eintracht Berlin e. V.
Empfänger: SC Eintracht Berlin
Institut: Berliner Sparkasse
IBAN DE71100500002273709040
BIC BELADEBEXXX
Verwendungszweck: Name Mitglied, 1. oder 2. Halbjahr 20xx, Volleyball, Mannschaftname
Wann kann man ruhendes Mitglied werden?
Einmal in Leben eines jeden Mitglieds des SC Eintracht Berlin e.V. kann für maximal ein Jahr (12 Monate) eine ruhende Mitgliedschaft schriftlich beim Vereinsvorstand beantragt werden. Diese wird nur bei besonderen Gründen gewährt. Ein langer Sommerurlaub oder eine vier wöchige Verletzungspause sind keine ausreichenden Gründe für eine ruhende Mitgliedschaft.
Die Aussetzung der Beitragszahlung kann entweder für drei, sechs oder zwölf Monate beantragt werden. Wichtig ist dabei, dass eine Rückkehr ins aktive Vereinsleben nach min. 12 Monaten wieder erfolgen muss! Wird nicht rechtzeitig gekündigt, fallen weitere Beitragszahlungen an.
Anträge für ruhende Mitgliedschaften sind an das Präsidium des SC Eintracht Berlin zu richten:
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?
Eine Kündigung muss schriftlich beim Vereinsvorstand des SCE vorgelegt werden. Sie ist halbjährlich jeweils zum Ende eines Halbjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.
Im Klartext: bis 31.5. oder bis 30.11 muss die Kündigung beim SC Eintracht eingegangen sein.
Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen an oder
Sportclub Eintracht Berlin e.V.
Eisenacher Str. 125
12685 Berlin
Fragen bitte richten an: André Mieswa |